§ 51e VStG (mündliche Verhandlung; Gründe für deren Entfall, Vorliegen, keines; Verwaltungsstrafverfahren wegen Schnellfahrens auf der Autobahn und unrechtmäßige Verwendung von „Breitstrahlern“; Bestreitung des Schnellfahrens nur hinsichtlich Ausmaß; sowie Bestreitung der Verwendung von Breitstrahlern; Aufhebung des Strafausspruches betreffend Schnellfahrens und des gesamten Schuld- und Strafausspruches zur Übertretung des KFG)