§ 34 Abs 1 VwGG (Zurückweisung; Prüfung der Rechtmäßigkeit nur mehr abstrakt-theoretische Bedeutung; [Mangel] des Rechtsschutzinteresses bereits bei Beschwerdeerhebung; schon vor B-Erlassung weg)
§ 84 Abs 2, 4 StVO (Werbungen und Ankündigungen außerhalb des Straßengrundes; Entfernungsauftrag)