§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung, Zurückziehung des Antrages, über den der vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid Beschwerde; kein Entzug der Rechtgrundlage für den bereits rechtskräftigen Bescheid; Erklärung der Zurückziehung der Verwaltungsgerichtshofsbeschwerde vor einer Verwaltungsbehörde zeigt Wegfall des rechtlichen Interesses)
VwGH 24.06.2004, 2003/01/0532