§ 33 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, sonstige Gegenstandslosigkeit, Wegfall des rechtlichen Interesses an einer Sachentscheidung; Beschwerde einer Gemeinde gegen Bewilligung des Schulbesuchs durch mitbeteiligten schulsprengelfremden Schüler, Ablauf des betreffenden Schuljahres)
§ 58 Abs 2 VwGG (Kostenentscheidung bei nachträglichem Wegfall des Rechtsschutzinteresses ohne Berücksichtigung dieses Umstandes)