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VwGH 24. 6. 2004, 2001/20/0602, 0603 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2005/1337ZfV 2005, 791 Heft 5 v. 2.11.2005

§ 26 Abs 1 Z 1 VwGG (Beschwerdefrist von sechs Wochen, Beginn, ab Verkündung, bei Zustellung ab diesem Zeitpunkt; Bescheid unabhängiger Verwaltungssenate, Zustellzeitpunkt maßgeblich)

§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Versäumung einer Frist)

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