§ 26 Abs 2 VwGG (Bescheidbeschwerde, Anfechtung eines im Mehrparteienverfahren erlassenen Bescheides durch einen Bescheidadressaten schon vor Zustellung)
§ 42 Abs 2 Z 2 VwGG (Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit; Verlust der Zuständigkeit zur Auflagenvorschreibung mit Fristablauf nach § 3 Abs 1 Stmk NSchG)