§ 5 Abs 2 und 4 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest, Verweigerung; geringe Wasseraufnahme in Lunge, Beeinträchtigung des Blasvolumens, Beurteilung durch „diensthabenden Turnusarzt“ ohne fachärztliche Ausbildung auf Gebiet der Pulmologie; erforderliche sachverständige Beurteilung)
VwGH 23.07.2004, 2004/02/0151