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VwGH 26. 5. 2004, 2001/08/0079 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2005/1302ZfV 2005, 780 Heft 5 v. 2.11.2005

§ 67 Abs 10 ASVG (Haftung für Beitragsschuldigkeiten; Haftungsvoraussetzung, nur insoweit zu bejahende, als Dienstnehmerbeiträge für ausbezahlte Entgelte nicht an Gebietskrankenkasse abgeführt wurden; keine generelle Haftung für uneinbringliche Beitragsschulden)

§ 114 ASVG (ebenso)

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