§ 44 Abs 1 ASVG (Allgemeine Beitragsgrundlage, Entgelt; Arbeitsverdienst mit Ausnahme allfälliger Sonderzahlungen)
§ 49 Abs 1 ASVG (Entgelt; Geld- und Sachbezüge; Anspruchslohn; Geschäftsführer einer GesmbH; kollektivvertragliche Einstufung, Dispositionsbefugnis und Wahrnehmung schwieriger Aufgaben; Gegenüberstellung des tatsächlich ausbezahlten Entgelts mit dem kollektivvertraglichen Anspruchslohn, zulässige)