§ 5 Abs 2 Z 1 ASVG (Geringfügigkeitsgrenze)
§ 53a ASVG (Versicherungsbeiträge für geringfügig Beschäftigte; Unfallversicherung; Pauschalbetrag, auch für fallweise Beschäftigte zu leistender)
§ 471a ASVG (Fallweise Beschäftigte, Versicherungsumfang; geringfügige Beschäftigung; fehlende Feststellungen zur fallweisen Beschäftigung; ebenso)