Art 6 Abs 1 MRK (Recht auf ein faires Vefahren; bei den von der Telkom-Control-Kommission geführten verwaltungsrechtlichen Verfahren betreffend einen Antrag auf Erteilung einer Konzession für die Erbringung des öffentlichen Sprachtelefon- und Datendienstes mittels eines selbstbetriebenen Mobilfunknetzes handelt es sich um einen ernsthaften und echten Streit über ein Recht und ferner um ein Recht „ziviler Natur“)