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VwGH 27. 4. 2004, 2003/05/0204 (MELDEWESEN)

JudikaturMELDEWESENZfV 2005/1280ZfV 2005, 768 Heft 5 v. 2.11.2005

§ 3 MeldeG 1991 (Meldepflicht)

§ 4 Abs 1 MeldeG 1991 (Aufgabe der Unterkunft oder Wohnung, Abmeldung binnen drei Tagen)

§ 22 Abs 1 Z 1 MeldeG 1991 (ebenso, Verletzung, Verwaltungsübertretung; Dauerdelikt; Bestrafung erfasst den Zeitraum bis zur schließlich vorgenommenen Abmeldung )

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