§ 74 Abs 4 Z 1 LMG (Übertretung; Zuwiderhandeln gegen eine aufgrund der §§ 10, 21 oder 29 LMG erlassene Verordnung)
§ 4 Abs 1 LebensmittelhygieneV (Obsorge des Inhabers oder Geschäftsführer eines Lebensmittelunternehmens für die Einhaltung der im Anhang angeführten Hygienevorschriften)