vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 28. 6. 2004, 2002/10/0109 (LEBENSMITTELRECHT)

JudikaturLEBENSMITTELRECHTZfV 2005/1277ZfV 2005, 765 Heft 5 v. 2.11.2005

§ 4 Z 3 lit a LMKV 1993 (Kennzeichnung verpackter Waren; Nettofüllmenge der zur Verpackung gelangenden Waren, bei flüssigen Waren nach Litern; Abgrenzung von flüssigen und festen Waren nach Verkehrsauffassung; „passierte Tomaten“ flüssige Ware)

VwGH 28.06.2004, 2002/10/0109

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!