§ 101 Abs 1 lit a KFG (Beladung; höchstzulässiges Gesamtgewicht, Verbot der Überschreitung; Missachtung, Verwaltungsstrafe)
§ 101 Abs 7 KFG (Beladung; Gewichtskontrolle, Verweigerung; Verwaltungsstrafe, Doppelbestrafung bei gleichzeitiger Verwaltungsstrafe wegen Überschreitung des Gesamtgewichtes, keine)