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VwGH 2. 6. 2004, 2004/04/0077 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2005/1256ZfV 2005, 755 Heft 5 v. 2.11.2005

§ 87 Abs 2 GewO 1994 (Gewerbeberechtigung, Entziehung; Entziehungsgrund der Konkurseröffnung oder Abweisung eines Antrages auf Konkurseröffnung mangels hinreichendem Vermögen; Absehen von der Entziehung, Voraussetzungen; vorwiegendes Gläubigerinteresse; vorhandensein ausreichend liquider Mittel, keines)

VwGH 02.06.2004, 2004/04/0077

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