§ 77 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Genehmigung; Auflagenvorschreibung; Vorschreibung einer projektgemäß vorgesehenen Maßnahme als Auflage, subjektive Rechtsverletzung, keine)
VwGH 02.06.2004, 2002/04/0123
Mit B der BH wurde der bf Partei die Errichtung und der Betrieb einer näher beschriebenen gewerblichen Betriebsanlage (Selbstbedienungsrestaurant einschließlich Lichtwerbung) nach Maßgabe gekennzeichneter und zum B-Bestandteil erklärter Projektunterlagen und bei Einhaltung von Auflagen erteilt. Die bei Ausführung dieses Projektes bei den Nachbarn zu erwartende Geruchsbelästigung wurde als zumutbar beurteilt. Die bel Beh erachtete es allerdings als erforderlich, in Form zweier Auflagen einerseits den Wechsel der Aktivkohle des Filters mindestens alle sechs Monate und andererseits eine Kontrollmessung der Geruchsemissionen frühestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme der Anlage vorzuschreiben.