§ 77 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Genehmigung; Nachbarn, behauptete nachteilige Einwirkungen auf Beschaffenheit von Gewässern; Geltendmachung isoliert von beeinträchtigtem Eigentumsrecht, sonstiger dinglicher Rechte, der Gesundheit oder damit verbundener Belästigung, keine)
VwGH 30.06.2004, 2002/04/0072