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VwGH 6. 7. 2004, 2003/11/0158 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2005/1201ZfV 2005, 728 Heft 5 v. 2.11.2005

§ 15 Abs 4 TierärzteG idF BGBl 1995/476 (jeder freiberuflich tätige Tierarzt darf nur einen Berufssitz haben; mit einer dauernden Rufumleitung von einer fremden in die eigene Ordination wird kein weiterer Berufssitz begründet)

§ 53 Abs 1 TierärzteG idF BGBl 1995/476 (Kammermitglieder, die sich eines des tierärztlichen Standes unwürdigen Verhaltens schuldig machen, begehen ein Disziplinarvergehen)

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