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VwGH 16. 6. 2004, 2001/08/0105 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2005/1198ZfV 2005, 728 Heft 5 v. 2.11.2005

§ 2 Abs 1 Z 4 GSVG (Pflichtversicherung; selbstständig Erwerbstätige Personen, Rechtsanwalt)

§ 5 Abs 2 GSVG (Ausnahmen von der Pflichtversicherung für bestimmte Personengruppen; Antrag des österreichischen Rechtsanwaltskammertags, Genehmigung mittels Bescheides erteilt, jedoch als Verordnung zu qualifizieren; mangels Kundmachung nicht zu beachten, daher Fortbestehen der Pflichtversicherung)

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