§ 4 Abs 2 ASVG (Vollversicherung; Dienstnehmer)
§ 10 Abs 1 ASVG (Beginn der Pflichtversicherung; mit Aufnahme der Betriebsarbeit; Probezeit; Herstellung eines Werkstücks im Zuge eines Vorstellungsgesprächs, über das Übliche und Zulässige hinausgehende, Entgeltsanspruch auslösende)