§ 36 AlVG (Richtlinien über das Ausmaß der Notstandshilfe; Einkommen des Ehepartners; Freibetrag)
§ 6 Abs 2 Notstandshilfeverordnung (Einkommen des Ehepartners; Freigrenze; Zivildienst ableistender Sohn, wesentlicher Beitrag zum Unterhat, nicht berücksichtigter; Selbsterhaltungsfähigkeit, Ausgleichszulagenrichtsatz, relevanter)