§ 12 Abs 3 AlVG (Arbeitslosigkeit, nicht gegebene; Komplementär einer Kommanditerwerbsgesellschaft, als selbständige Tätigkeit zu wertend)
§ 25 Abs 1 AlVG (Rückforderung des unberechtigt empfangenen Arbeitslosengeldes; nachträglich vorgelegter Einkommenssteuerbescheid; Vorwerfbarkeit des Verhaltens, für Rückforderung nicht erforderliche)