§ 3 BEinstG idF BGBl I 2001/60 (Behinderung; Begriff)
§ 14 Abs 2 BEinstG idF BGBl I 2001/60 (Feststellung des Grades der Behinderung durch Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen; Voraussetzungen; wodurch Funktionsbeeinträchtigung eingetreten ist, ist nicht Gegenstand der Feststellung)