§ 12 Abs 3 AlVG (Arbeitslosigkeit; selbständige Erwerbstätigkeit, Vorliegen ist von Behörde festzustellen, Berücksichtung von Umsatzsteuer- oder Einkommenssteuerbescheid nur für Höhe des erzielten Umsatzes; Kommanditist einer KEG, keine Führung des Betriebes auf eigene Rechnung und Gefahr, keine selbständige Erwerbstätigkeit ableitbar)
§ 12 Abs 6 lit c AlVG (selbständige Erwerbstätigkeit unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze; ebenso)