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VwGH 25. 5. 2004, 2004/11/0023 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 2005/968ZfV 2005, 579 Heft 4 v. 5.9.2005

§ 9 WehrG 2001 (Aufnahmebedingungen; Besitz der notwendigen körperlichen und geistigen Eignung; Mindestmaß an Beweglichkeit und Leistungsfähigkeit, die Bedienen einer Waffe ermöglicht; Leistungsfähigkeit muss bei jeder Witterung und das ganze Jahr über vorliegen)

VwGH 25.05.2004, 2004/11/0023

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