§ 31 Abs 1 Z 2 HGG 2001 (Wohnkostenbeihilfe; wurde der Erwerb einer Wohnung nachweislich bereits vor dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Einberufung eingeleitet, so besteht ein Anspruch auch dann, wenn die Wohnung erst nach diesem Zeitpunkt bezogen wird; ernsthaftes Interesse und Abgabe der bindenden Erklärung zum Abschluss des Mietvertrages seitens des späteren Mieters reichen aus)
VwGH 25.05.2004, 2003/11/0053