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VwGH 20. 4. 2004, 2003/11/0315 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2005/958ZfV 2005, 573 Heft 4 v. 5.9.2005

§ 3 Abs 1 Z 3 FSG (Erteilung einer Lenkberechtigung; gesundheitliche Eignung)

§ 5 Abs 5 FSG (Befristung einer Lenkberechtigung)

§ 3 Abs 5 FSG-GV (an Personen mit einer fortschreitenden Erkrankung kann eine Lenkberechtigung erteilt werden unter Auflage ärztlicher Kontrolluntersuchungen und amtsärztlicher Nachuntersuchungen; Auflage kann aufgehoben werden, sobald sich Erkrankung oder Behinderung stabilisiert hat)

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