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VwGH 20. 4. 2004, 2003/11/0036 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2005/953ZfV 2005, 569 Heft 4 v. 5.9.2005

§ 25 Abs 3 FSG (Entziehung wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit; Entzugsdauer von mindestens drei Monaten)

§ 26 Abs 1 FSG (Sonderfälle der Entziehung; keine behördliche Prüfung der Verkehrszuverlässigkeit; § 26 Abs 1 ist keine korrespondierende Ausnahmebestimmung zu § 25 Abs 3 )

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