§ 24 Abs 1 Z 1 FSG (Entziehung der Lenkberechtigung)
§ 25 Abs 3 AVG (Dauer der Entziehung; bei Entziehung wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit mindestens dreimonatige Entziehungsdauer)
§ 62 Abs 4 AVG (amtswegige Bescheidberichtigung bei Schreib- und Rechenfehlern; Voraussetzungen; hier: Entziehungsdauer von zwei Monaten auf zwei Jahre berichtigt)