§ 10 Abs 4 FrG 1997 (Erstniederlassungsbewilligung; erfolgreiche Ehelichkeitsbestreitung; nichtig erklärte Ehe; „besonders berücksichtswürdiger Fall“; ausnahmsweise Inlandsantragstellung)
§ 14 Abs 2 FrG 1997 (ebenso)
§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Sachentscheidung; anzuwendendes Recht; maßgeblicher Zeitpunkt; jener der Entscheidung der Berufungsbehörde; Berücksichtigung der Änderung von Rechtsvorschriften)