§ 27 Abs 3 dritter Satz AsylG 1997 (Vernehmung, Einvernahme eines Minderjährigen nur in Gegenwart eines gesetzlichen Vertreters)
VwGH 25.05.2004, 2003/01/0567
In der Beschwerde wird geltend gemacht, die Einvernahme des damals minderjährigen Bf durch die bel Beh am 4. 11. 2002 sei ohne Beisein des gesetzlichen Vertreters erfolgt. Dadurch sei der besonderen Situation des Bf als minderjähriger unbegleiteter Asylwerber nicht Rechnung getragen worden.