§ 38 Abs 1 Z 4 FrG1997 (Aufenthaltsverbot; „von klein auf im Inland aufgewachsen“; „Phase der ersten Verselbstständigung“)
VwGH 27.04.2004, 2002/18/0087
Vorliegend hat der in Österreich geborene Bf nach den Feststellungen im angef B das Bundesgebiet als Kleinkind mit knapp eineinhalb Jahren verlassen. Im Alter von drei Jahren und zwei Monaten - sohin vor Erreichung der oben erwähnten Altersgrenze für eine erstmalige Einreise - ist der Bf wieder nach Österreich zurückgekehrt und hat sich in der Folge bis Juli 1988 (also einem Alter von sechs Jahren und acht Monaten) hier aufgehalten. Nach einem Aufenthalt in Jugoslawien in der Dauer von zwei Jahren und drei Monaten kehrte der Bf am 3. 10. 1990 in einem Alter von acht Jahren und elf Monaten endgültig wieder nach Österreich zurück und hat hier die Schule besucht und eine Ausbildung als Koch und Kellner absolviert.