§ 31g Grazer Dienst- und GehaltsO (Belohnungsrichtlinien)
§ 74 Abs 3 Grazer Dienst- und GehaltsO (Belohnung für ausgezeichnete Dienstleistungen, außerordentliche Vorrückungen; rückwirkende Zuerkennung, kein Abstellen auf vorhandene Budgetmittel)
§ 19 GehG (Belohnung)