§ 161 Abs 4 NÖ DPL (Versetzungsgebühr, Ausnahme, vom Beamten zu vertretende Versetzung; hier überwiegende Verantwortung der Dienstbehörde)
§ 161 Abs 6 NÖ DPL (ebenso, neuerliche Versetzung)
§ 46 AVG (Beweismittel; telefonische Befragung statt Zeugeneinvernahme)