§ 23 Abs 9 Z 1 bis 3 Stmk ROG (Einkaufszentrum, Begriff; Betriebe und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungseinrichtungen einschließlich der erforderlichen Parkplätze mit dem zugehörigen Bauplatz und mit Verkaufsfläche von mehr als 600 m2 oder Gesamtbetriebsfläche von mehr als 1000 m2, Betriebe auf mehreren Bauplätzen, wenn zwischen diesen ein Verkehr von Personen oder Waren möglich ist mit den gleichen Flächengrenzen oder Einheiten im Sinne des Abs 9a; Unterschied zwischen Einkaufszentren nach Z 2 und den Einheiten im Sinne des Abs 9a; zwei Betriebe auf einem Grundstück, das als Industrie- und Gewerbegebiet I gewidmet)