vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 30. 3. 2004, 2003/06/0061 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2005/868ZfV 2005, 529 Heft 4 v. 5.9.2005

§ 45 Abs 1 und 3 Tir BauO (Werbeeinrichtungen, Anzeigeverfahren, Zulässigkeit, Voraussetzungen; einwandfreie technische Ausführung, keine Beeinträchtigung des Ortsbildes; Überragen der Straßenfluchtlinie kein Untersagungsgrund)

VwGH 30.03.2004, 2003/06/0061

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!