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VwGH 18. 3. 2004, 2003/05/0030 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2005/863ZfV 2005, 528 Heft 4 v. 5.9.2005

§ 6 Abs 1 NÖ BauO 1996 (Baubewilligungsverfahren, Verfahren nach § 33 Abs 2 , Parteistellung, Nachbarn; wenn sie durch das Bauwerk in erschöpfend aufgezählten subjektiven Rechten berührt sind)

§ 6 Abs 2 NÖ BauO 1996 (ebenso; subjektive Rechte, Aufzählung; unter anderem Bestimmungen hinsichtlich Standsicherheit, Trockenheit und Brandschutz der Bauwerke der Nachbarn; Eindringen von Wasser)

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