§ 40 Abs 1 Stmk BauG (bestehende bauliche Anlagen, Baubewilligung zum Zeitpunkt der Errichtung erforderlich, aber nicht nachweisbar; Fiktion der Rechtmäßigkeit, wenn vor dem 1. 1. 1969 errichtet)
§ 40 Abs 1 Stmk BauG (bestehende bauliche Anlagen, Baubewilligung zum Zeitpunkt der Errichtung erforderlich, aber nicht nachweisbar; Fiktion der Rechtmäßigkeit, wenn vor dem 1. 1. 1969 errichtet)