§ 1 Abschnitt I lit c Bau-DelegierungsV Salzburg-Umgebung 1968 (Vorhaben, für welches gewerberechtliche Bewilligung erforderlich; Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde; Bewilligungspflicht ausschlaggebend, nicht gleichzeitige Antragstellung; Frühstückspension mit Doppelgarage, 24 Einheiten von Fremdenzimmern)