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VfGH 2. 12. 2004, B 1843/02 (GESETZLICHER RICHTER)

JudikaturGESETZLICHER RICHTERZfV 2005/1116ZfV 2005, 645 Heft 4 v. 5.9.2005

Verletzung (Bescheid)

§ 188 Abs 1 BundesVergabeG 2002 (im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes bereits eingeleitete Vergabeverfahren, keine Anwendung des Gesetzes)

§ 188 Abs 3 BundesVergabeG 2002 (Übergangsbestimmung; am 1. 9. 2002 beim Bundesvergabeamt anhängige Verfahren, Fortführung nach BundesVergabeG 1997 idF BGBl I 2001/136 ; analoge Anwendung in Verfahren, die nach dem 1. 9. 2002 beim Bundesvergabeamt anhängig werden; kein statischer Verweis in dem Sinne, dass nach BGBl I 2001/136 kundgemachte Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof nicht zu berücksichtigen wäre; kein Wieder-In-Kraft-Treten der vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Schwellenwerte)

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