§ 9 Abs 2 RAO (Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwaltes; Offenlegung von nicht sachdienlichen Umständen)
§ 10 Abs 1 RAO (Doppelvertretung, vorliegende; Vertretung des Erblassers und nach dessen Tod der Verlassenschaft)
§ 73 Abs 2 DSt 1990 (Strafbemessung, Berücksichtigung bereits getilgter Verurteilungen, rechtswidrige, lediglich einen Strafbemessungsgrund darstellend, daher unbedenklich)