§ 287 ABGB (öffentliches Gut; Eigentum des Staates, Gemeingebrauch; Straßen)
§ 1 Abs 4 TelekommunikationswegeG idF BGBl I 1997/100 (unentgeltliche Leitungsrechte der Konzessionsinhaber von öffentlichen Telekommunikationsdiensten an öffentlichem Gut, wie unter anderem Straßen; öffentliches Gut, Begriff, Gemeingebrauch; Gemeingebrauch an Autobahngrund, ungeachtet der Mautpflicht)