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VwGH 20. 4. 2004, 2003/02/0076 (ZIVIL- UND STRAFRECHTSWESEN)

JudikaturZIVIL- UND STRAFRECHTSWESENZfV 2005/1103ZfV 2005, 638 Heft 4 v. 5.9.2005

§ 86 Abs 2 StPO (Berechtigung zur Anhaltung einer Person; hinreichende Gründe für Annahme der Ausführung einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung; Rechtfertigung für „Verfolgungsfahrt“ mit Geschwindigkeitsüberschreitung, keine)

VwGH 20.04.2004, 2003/02/0076

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