§ 3 Abs 1 UVP-G 2000 (Umweltverträglichkeitsprüfung für Vorhaben des Anhang 1)
Anhang 1 Spalte 2 Z 24 UVP-G 2000 (vereinfachtes Verfahren für ständige Freiluftanlagen für Motorsportveranstaltungen ab 2 km Länge; zu diesen gehören ausschließlich für diesen Zweck vorgesehene Renn- und Teststrecken für Motorfahrzeuge; Fahrtechnikzentrum dient nicht dem Motorsport und ist auch keine Teststrecke für Kfz)