§ 71 Abs 1 AVG (Wiedereinsetzung; minderer Grad des Versehens dahingestellt, Absendung des Rechtsmittels nicht als erwiesen angenommen; Einbringung mit Fax ohne Kontrolle des Sendeberichtes, Nichtvorliegen eines Sendeberichtes und Nichtnachweis eines Defekts beim Empfangsgerät als ausreichender Beleg der Nichtabsendung)
VwGH 30.03.2004, 2003/06/0043