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VwGH 25. 3. 2004, 2003/07/0062 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2005/1086ZfV 2005, 627 Heft 4 v. 5.9.2005

§ 62 Abs 4 AVG (amtswegige Berichtigung von Schreib- und Rechenfehlern oder diesen gleichzuhaltenden, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheid; hier: Berichtigung von Grundstücksbezeichnungen)

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