§ 59 Abs 1 AVG (Bescheid, Bestimmtheit; baupolizeilicher Auftrag; Erkennbarkeit für Fachmann, was aufgetragen, keine; Beseitigungsauftrag, der entweder Dachstuhl allein oder auch Stiegen erfasst, unterschiedliche Auslegung durch die Vorstellungsbehörde in den verschiedenen Rechtsgängen)
VwGH 17.02.2004, 2002/06/0194