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VwGH 20. 4. 2004, 2003/02/0291 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2005/1058ZfV 2005, 618 Heft 4 v. 5.9.2005

§ 51f Abs 2 VStG (Öffentliche mündliche Verhandlung; Partei, Nichterscheinen; Durchführung der Verhandlung und Fällung des Erkenntnisses; Voraussetzung ordnungsgemäße Ladung; Teilnahme eines Vertreters; Entschuldung der Partei mit „beruflicher Unabkömmlichkeit; Verletzung des rechtlichen Gehörs, keine)

VwGH 20.04.2004, 2003/02/0291

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