§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerden, Legitimation keine, „Besitzgemeinschaft“ von Liegenschaftseigentümern ohne Rechtspersönlichkeit nach Steiermärkischen Jagdgesetz)
§ 9 AVG (Rechts- und Handlungsfähigkeit, ebenso; ein an eine solche „Besitzgemeinschaft“ gerichteter Bescheid geht ins Leere)